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Vorerst gelten wieder 3G-Bestimmungen

  • Autorenbild: danieldavidherzig
    danieldavidherzig
  • 18. Dez. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Nachdem unter der Woche gerichtlich die 2G+ Regelung in Niedersachsen für "körpernahe Dienstleistungen" gekippt wurde, sind wir vorerst wieder in der Lage geimpfte, genesene oder getestete Kunden (3G) zu tätowieren.


Die FFP2-Maskenpflicht bleibt hierbei nach wie vor bestehen.


Vielen Dank für euer Verständnis

Euer Hautdesign-Tattoo-Team


 
 
 

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